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Wartungsvertrag
Wartungsvertrag

  
Ein Wartungsvertrag verpflichtet den Wartungsunternehmer, im Auftrag des Betreibers, die Anlage Instand zu halten. Er stellt hierfür ein entsprechendes Ersatzteillager und die erforderliche Reparatur- und Instandhaltungsausrüstung zur Verfügung.
Er gewährleistet die Beseitigung von Störungen innerhalb von 24 Stunden. Er beachtet die jeweils gültigen Vorschriften und die festgelegten Wartungsintervalle.

Vierteljährliche Wartung

  • Bei Primärleitungen muss mindestens ein Melder geprüft werden.
  • Automatische Melder müssen nur dann geprüft werden, wenn diese zerstörungsfrei geprüft werden können.
  • Alle Signalgeber sind auf ihre Funktion zu prüfen
  • Alle Signal und Bedienungseinrichtungen in- und außerhalb der Zentrale sind auf ihre Funktion zu überprüfen.
  • Übertragungsmelder sind auf ihre Funktion zu prüfen.
  • Die Energieversorgung (Akku) ist auf ihre Funktion zu überprüfen.

Jährliche Wartung

Alle automatischen und manuellen Melder sind auf ihre Funktion zu überprüfen, wenn diese zerstörungsfrei geprüft werden können.

  • Pflege von Anlagenteilen.
  • Austausch von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer.
  • Abgleichen von Geräten und Bauteilen.
  • Sowie alle Punkte der vierteljährlichen Wartung.

Bei jeder Wartung muss bei unzulässigen Abweichungen des Sollwerts, eine unverzügliche Instandsetzung der Anlage erfolgen. Jede Änderung oder Wartung ist in das Betriebsbuch einzutragen.