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Feuerschutzabschluss
Feuerschutzabschluss

Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102-5 sind Bauteile wie selbstschließende Türen und selbstschließende andere Abschlüsse (z.B. Klappen, Rollladen, Tore), die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden und Decken zu verhindern. Die grundlegenden Anforderungen an diese Bauteile sowie die erforderlichen Prüfungen zum Nachweis ihrer Eignung sind in der DIN 4102-5 dargelegt. Spezielle Anforderungen, wie z.B. Dauerfunktionsprüfungen zum Nachweis der baurechtlich geforderten Eigenschaft "selbstschließend" für feuerhemmende Abschlüsse, sind in der DIN 4102-18 festgelegt. Die in den Normen geforderten Prüfungen müssen gemäß DIN 4102-2 durch Prüfzeugnisse zugelassener Prüfanstalten nachgewiesen werden.


Auf vorgenannter Grundlage gibt es derzeitig für Feuerschutzabschlüsse folgende zugelassene Bauarten:


Im genormten Bereich:
  • Stahltüren T 30-1; Bauart A nach DIN 18082-1
  • Stahltüren T 30-1; Bauart B nach DIN 18082-3
  • Flügel- und Falttüren für Fahrschächte mit feuerbeständigen Wänden nach DIN 18090
  • Horizontal- und Vertikalschiebetüren für Fahrschächte mit feuerbeständigen Wänden nach DIN 18091
  • Vertikalschiebetüren für Kleingüteraufzüge in Fahrschächten mit Wänden in F 90 nach DIN 18092
Im nichtgenormten Bereich:
In diesem Bereich gibt es eine Vielzahl von Bauarten für Feuerschutzabschlüsse (siehe Linkliste), die von Systemherstellern entwickelt und von zugelassenen Prüfstellen geprüft wurden und daraufhin eine der folgenden Zulassungen erhalten haben:
  • allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen
  • allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse
  • Zustimmungen im Einzelfall

Herstellerbetriebe von Feuerschutzabschlüssen können diese Bauteile somit nach Normen fertigen bzw. Fertigungslizenzen von Systemherstellern für zugelassene Systeme erwerben. Darüber hinaus müssen sie im Rahmen einer Übereinstimmungszertifizierung für jede zu fertigende Bauart eine Fertigungszulassung (Übereinstimmungszertifikat) erwerben und ständig durch Eigen- und Fremdüberwachung den Nachweis der Übereinstimmung ihrer Fertigung und ihres hergestellten Bauproduktes mit öffentlich rechtlichen Anforderungen und mit den jeweiligen konkreten Norm- oder Zulassungsanforderungen erbringen. Übereinstimmungszertifizierungen und Fremdüberwachungen werden von zugelassenen Überwachungsgemeinschaften vorgenommen.