Optische Alarmgeber Als optische Alarmgeber werden im Normalfall Blitzlampen sowie Rundumblinkleuchten bezeichnet, die es in 12 Volt sowie in 230 Volt Ausführung gibt. Diese Geber müssen bei der Berechnung der Notstromversorgung mit berücksichtigt werden. Sie dienen z. B. der Alarmierung von Personen, die sich im Gebäude aufhalten. Befestigungshöhe, -ort sowie Anzahl sind in den VdS-Vorschriften festgelegt.
Akustische Alarmgeber Als akustische Alarmgeber werden Piezo-Summer, Druckkammerlautsprecher, Läutewerke sowie Signalhupen bezeichnet. Eine weitere Variante ist eine Motor-Kleinsirene. Diese Art der Alarmierung ist auf maximal 180 Sekunden beschränkt. Anzahl und Montageort sind ebenfalls in den VdS-Vorschriften festgelegt.
Telefonwählgerät Ein TWG (Telefonwählgerät) kann in der Ausführung AWAG (Automatisches Wähl- und Ansagegerät) sowie als AWUG (Automatisches Wähl- und Übertragungsgerät) zum Einsatz kommen. Entsprechend der Versicherungsauflage werden Sprachinformationen oder Daten inkl. Kennungen über Alarme oder Störungen an die Feuerwehr oder an Wach- und Schließdienste oder andere ständig besetzte Stellen übertragen. In Sonderfällen ist auch eine Festverbindung über eine permanent überwachte Leitung möglich.
Feuerwehrbedienfeld Das Feuerwehrbedienfeld ist eine Zusatzeinrichtung zu Brandmeldeanlagen mit Übertragungseinrichtungen zur Feuerwehr an dem alle notwendigen Betriebszustände der Brandmeldezentrale angezeigt werden. Es gestattet den Feuerwehrangehörigen die Brandmeldeanlagen einheitlich zu bedienen (siehe auch DIN 14661)
Feuerwehrschlüsselkasten Feuerwehrschlüsseldepot zur diebstahl- und fälschungssicheren Aufbewahrung eines Objektschlüssels. Der Schlüssel im Feuerwehrschlüsselkasten soll der Feuerwehr nach ihrem Eintreffen ermöglichen, in das Gebäude vorzudringen, ohne sämtliche Türen beschädigen zu müssen. Dieser Kasten darf sich natürlich nur im Brandfall öffnen lassen. |