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Allgemeine Informationen
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Anerkennungsbescheid: 
Sämtliche Produkte einer Brandmeldeanlage müssen vor dem Vertrieb durch den Hersteller eine Produktabnahme nach den VdS Vorschriften bestehen. Der VdS legt Wert darauf, dass hochwertige Produkte nach dieser Typprüfung zur Inbetriebnahme einer weiteren Produktüberwachung unterliegen. Diese Überwachung muss durch ein Prüflabor erfolgen, welches eine VdS Zulassung erhalten hat. Der Hersteller muss diese Anerkennungsnummer auf seinen Geräten deutlich sichtbar anbringen.

Diese Produkte mit Anerkennungsbescheid dürfen nur durch anerkanntes Fachpersonal installiert, in Betrieb genommen, gewartet und repariert werden. Dieses Fachpersonal legt in Köln eine Prüfung über allgemeine sowie produktbezogene Kenntnisse ab und erhält einen personenbezogenen Anerkennungsbescheid. Sollten wiederholt Fehler an Anlagen dieser Errichterfirma auftreten, kann dieser Anerkennungsbescheid wieder entzogen werden.

Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass ein ausgelöster Alarm überhaupt wahrgenommen wird. Auch dafür gibt es Anerkennungsbescheide für ständig besetzte Stellen, z.B. Wach- und Schließdienste.
 

Begrifferklärung:

BMA = Brandmelde-Anlage
BMZ = Brandmelde-Zentrale
VdS = bis 1995 Verband der Sachversicherer
1995 - 1996 Verband der Schadenversicherer e.V.
ab 1996 Mitglied im "Gesamtverband der Deutschen Versichersicherungswirtschaft e.V."