| Integration in die betriebliche Ausbildung |
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[ zurück zur Übersicht ] Eine Umfrage unter Auszubildenden belegt, dass in der betrieblichen Ausbildung vorwiegend an Kundenaufträgen ausgebildet wird. So begleiten nahezu zwei Drittel (63,9%) der betrieblich Auszubildenden den/die Gesellen/in, immer noch knapp die Hälfte (48,9%) erhält Arbeitsaufträge zur selbständigen Bearbeitung. Nur noch ein Drittel (34%) gibt an, dass dabei häufig Einblick in den gesamten Auftragsablauf gegeben wird. Zusätzliche Lernaufträge bearbeitet schließlich nur noch weniger als ein Fünftel (18,5%) der befragten Auszubildenden.
Die überbetriebliche Ausbildung vermittelt grundlegende
Fachkenntnisse durch zeitlich begrenztes "Probehandeln".
Der Betrieb sollte alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
nutzen, um diese einmal vermittelten Qualifikationen zu festigen.
Dazu ist es nötig, dass die Auszubildenden regelmäßig,
organisiert und unterstützt an der Bearbeitung von thematisch
verwandten Kundenaufträgen teilhaben. Das betriebliche
Ausbildungspersonal sollte auf Grundlage der Themenliste der
überbetrieblichen Unterweisung möglichst zeitnah
den betrieblichen Einsatz der Auszubildenden so steuern, dass
Sie an der Bearbeitung thematisch verwandter Aufträge
teilnehmen. Wenn das im eigenen Betrieb nicht geht, sollte
auch über einen informellen Verbund mit anderen Betrieben
nachgedacht werden. Die ÜBS kann dies unterstützen.
Hinweis: |
Beschaffen Sie sich die Themenliste der betrieblichen Unterweisung und planen und dokumentieren Sie den Einsatz der Auszubildenden in verwandten Themen. | | |
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