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Exemplarische Umsetzungs- und Planungshilfen
Abstimmung zwischen den Lernorten
Verantwortung Lernortes
Exemplarische Umsetzungs- und Planungshilfen

Zur Integration der Kundenaufträge an den einzelnen Lernorten laut Ausbildungsrahmenplan
 
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Die drei auf der CD dargestellten Kundenaufträge sind typische Aufträge aus dem Arbeitsgeschehen von Elektronikern im Handwerk und teilweise auch in kleineren Industrieunternehmen. Sie sind deshalb ein idealer Bezugsrahmen für eine arbeitsprozessbezogene Ausbildung in diesen Berufen (Hinweise zum hinterlegten Lernkonzept finden Sie hier), Damit werden Inhalte aus Zeitrahmen und Lernfeldern der Ausbildungsordnungen ganz oder teilweise abgedeckt. Hierzu das Beispiel des Kundenauftrages "Photovoltaikanlage" als Bestandteil der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildung zum/zur Elektroniker/in, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (HW):

 
Zeitrahmen1 Qualifikationen Bezug zur
überbetrieblichen
Ausbildung
Betriebliche Ausbildung
Installieren und in Betrieb nehmen von Energiewandlungssystemen und ihren Leiteinrichtungen ...
 
d) dezentrale Energieversorgungs- und Energiewandlungs-systeme einschließlich Nutzung regenerativer Energiequellen installieren und in Betrieb nehmen
 
...
1 Woche
ETE 4/03
(freies Angebot)
14 Wochen (davon eine Woche ÜBS
Betriebliche und technische Kommunikation*   laufend laufend
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Qualitätsmanagement*   laufend laufend
Beraten und Betreuen von Kunden, Verkauf*   laufend laufend

 
*) Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan enthaltenen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
 
Der für die berufsschulische Ausbildung grundlegende Rahmenlehrplan sieht vor, dass die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.
 
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:

  • Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln).
     
  • Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).
     
  • Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden.

1 Vgl. AO für Elektroniker/in, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 31, S. 1125
 
2 lt. Vereinbarung über die überbetriebliche Unterweisung lt. Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 11.11.2003
 


 
Auf die Installation einer Photovoltaikanlage wird hier ausdrücklich im Lernfeld 11 EG "Energietechnische Anlagen errichten, in Betrieb nehmen und in Stand setzen" Bezug genommen.
 
Abgesehen von dieser am weitest gehenden Verknüpfung des Auftrags Photovoltaik mit Inhalten der Ausbildungsordnung lassen sich auch bei der Ausbildung in anderen verwandten Berufen Bezüge zu diesem Auftrag herstellen.
 
Für die beiden anderen Aufträge "Sicherheitstechnische Anlagen" und "Störungen durch Netzrückwirkungen" ist die Zuordnung zu Ausbildungsrahmenplänen in gleicher Weise machbar.
   

Hinweis:
Bitte prüfen Sie anhand der Ausbildungsrahmenpläne der von Ihnen auszubildenden Berufe die Eignung der Beispiele.
 
Alle Rahmenlehrpläne finden Sie unter http://www.kmk.org/beruf/home.htm; die Ausbildungsordnungen für die betriebliche Ausbildung finden Sie unter http://www.bibb.de/de/elektroberufe.htm.