Verbundstützen müssen Mindestabmessungen besitzen. Man unterscheidet
Bei betongefüllten Hohlprofilen ist die Längsbewehrung auf mind. 4 Stäbe zu verteilen. Bügel haben im Brandfall keine statischen Funktionen. Bei einbetonierten Stahlprofilen kommt es auf die Abmessungen der Stütze, die Betondeckung und auf den Achsabstand der Längsbewehrung an. Ausbetonierte Seitenteile müssen neben bestimmten Mindestvorgaben vor allem gegen Herausfallen des Kammerbetons, durch Verbinden mit dem Profilsteg, gesichert werden.
Mit Hilfe der schützenden Schichten des Betons können Verbundstützen bis in die Feuerwiderstandsklasse F 180-A eingestuft werden. Der Beton und der Stahl für die Bewehrung müssen dabei bestimmten Mindestanforderungen genügen.