Ziel der Anlage im brandschutztechnischen Sinn ist die Durchführung wirksamer Löscharbeiten. Diese können auch durch die Nutzer eines Gebäudes, also brandschutztechnische Laien, erfolgen. Sie sind vor allem dann wirksam, wenn sie möglichst frühzeitig einsetzen.
Es ist daher mehr als sinnvoll, beginnend bei Einfamilienhäusern, Anlagen für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auch dann vorzusehen, wenn sie bauaufsichtlich nicht gefordert werden.
Bei Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern können dazu zählen:
- Handfeuerlöscher
- Netzunabhängige hausinterne Brandmelder
- Rauchabzugsvorrichtungen in Kombination mit Oberlichtern in Treppenräumen.