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Tritt Tauwasser im Inneren von Bauteilen auf, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein damit der Wärmeschutz und die Standsicherheit nicht gefährdet wird. Welche sind das?
  Das während der Tauperiode im Bauteil kondensierte Wasser muss während der Verdunstungsperiode wieder entweichen.
  Baustoffe, die mit Tauwasser in Berührung kommen, dürfen dadurch nicht geschädigt werden.
  Bei Regelkonstruktionen wie Wand- und Dachkonstruktionen darf die Tauwassermenge 2000 g/m² nicht überschreiten.
  Tauwasser an kapillar nicht wasseraufnahmefähigen Baustoffschichten darf höchstens 500 g/m² betragen.
  Bei Holz ist ein massenbezogener Feuchtegehalt um mehr als 5% unzulässig.
  Bei Holzwerkstoffen gilt ein höherer massebezogener Feuchtegehalt von 8%, darüber ist der Gehalt unzulässig.
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