Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm werden verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel zuzuordnen sind.
Die Einteilung der verschiedenen Außenlärmpegel erfolgt über sieben Bereiche. Der Bereich I enthält
Pegel bis 55 dB(A), die nachfolgenden Bereiche besitzen eine Bandbreite von 5dB(A).
Prinzipiell unterscheidet man fünf verschiedene Lärmquellen:
- Straßenverkehr
- Schienenverkehr
- Wasserverkehr
- Luftverkehr
- Gewerbe- und Industrieanlagen
Bei Vorhandensein von Lärmschutzwänden- oder wällen darf der maßgebliche Außenlärmpegel gemindert werden.