| Bestimmte Materialien und Bauteile können als luftdicht angesehen werden. Zu diesen zählen Betonbauteile, Mauerwerk (verputzt), Bahnen und Plattenmaterialien. |
| Betonbauteile, die nach DIN 1045 hergestellt werden, gelten als luftdicht. |
| Bei Mauerwerk ist es in der Regel zum Herstellen einer ausreichenden Luftdichtheit erforderlich, eine Putzschicht aufzubringen. |
| Luftdichte Bahnen können zum Beispiel aus Kunststoff, Elastomer, Bitumen und auf Papierbasis bestehen. Diese dürfen jedoch nicht perforiert sein. |
| Gipsfaser-, Faserzement- und Holzwerkstoffplatten sowie Gipskarton-Bauplatten, Bleche und Sandwichelemente sind luftdicht. Mit ihnen lässt sich eine luftdichte Fläche herstellen, wenn gesonderte Maßnahmen im Bereich von Stößen, Anschlüssen und Durchdringungen ergriffen werden. |
| Als undicht gelten üblicherweise verlegte Trapezbleche im Bereich der Überlappungen sowie Nut- und Feder - Schalungen aufgrund der vielen Stöße. Platten als raumseitige Bekleidung werden wegen der Anschlüsse und Durchdringungen ebenfalls als undicht eingestuft. Poröse Weichfaserplatten und Holzwolleleichtbauplatten sind materialbedingt nicht luftdicht. |