Zusammenfassung

Bestimmte Materialien und Bauteile können als luftdicht angesehen werden. Zu diesen zählen Betonbauteile, Mauerwerk (verputzt), Bahnen und Plattenmaterialien.
Betonbauteile, die nach DIN 1045 hergestellt werden, gelten als luftdicht.
Bei Mauerwerk ist es in der Regel zum Herstellen einer ausreichenden Luftdichtheit erforderlich, eine Putzschicht aufzubringen.
Luftdichte Bahnen können zum Beispiel aus Kunststoff, Elastomer, Bitumen und auf Papierbasis bestehen. Diese dürfen jedoch nicht perforiert sein.
Gipsfaser-, Faserzement- und Holzwerkstoffplatten sowie Gipskarton-Bauplatten, Bleche und Sandwichelemente sind luftdicht. Mit ihnen lässt sich eine luftdichte Fläche herstellen, wenn gesonderte Maßnahmen im Bereich von Stößen, Anschlüssen und Durchdringungen ergriffen werden.
Als undicht gelten üblicherweise verlegte Trapezbleche im Bereich der Überlappungen sowie Nut- und Feder - Schalungen aufgrund der vielen Stöße. Platten als raumseitige Bekleidung werden wegen der Anschlüsse und Durchdringungen ebenfalls als undicht eingestuft. Poröse Weichfaserplatten und Holzwolleleichtbauplatten sind materialbedingt nicht luftdicht.