Störeinflüsse

Kann eine Dämmmaßnahme nicht vollflächig ausgeführt werden oder bestehen andere z.B. materielle Störeinflüsse, kann die Dämmwirkung erheblich reduziert werden.

Liegen wärmetechnische Störeinflüsse vor, spricht man von WÄRMEBRÜCKEN.

Handelt es sich hingegen um akustische bzw. schallschutztechnische Einflüsse werden diese Störstellen SCHALLBRÜCKEN genannt.

Von Schallbrücken spricht man dann, wenn der Schall das Hindernis sozusagen überlaufen kann.

Beispiele:
Ein Nagel der zwei schalltechnisch voneinander getrennte Bauteile ungewollt oder aus Unachtsamkeit verbindet, ein Materialbrocken, ein Kies- oder Splittkorn in der Trittschalldämmung, durchgelaufener Zementestrich oder die fest angedrehte Befestigungsschraube mit der die leichte Trennwand an die Wand, Decke oder Boden angeschraubt ist, können den Wert der Schallschutzmaßnahme auf einen geringen Bruchteil herabsetzen oder ganz in Frage stellen.

Sprechertext

Trittschall ist ein Störfaktor im Haus, der durch Begehen von Decken und Treppen entsteht. Bei der am häufigsten angewandten Methode der Trittschalldämmung durch einen schwimmenden Estrich muss man die zu begehende Platte unten und an allen Seiten durch Dämmstoffe von der Decke und den Wänden trennen. Die Platte schwimmt also im Dämmstoff und ist sozusagen akustisch entkoppelt.