Anforderungen bei Tauwasseranfall

In der Norm 4108 werden Bauteile genannt, für die kein rechnerischer Nachweis des Tauwasserausfalls erforderlich ist.

Für nicht genannte Bauteile wird zur Berechnung das Glaser-Verfahren herangezogen.

In einem 1. Schritt wird anhand eines grafischen Verfahrens festgestellt, ob und in welchen Bereich Tauwasser anfällt.

Im 2. Schritt lassen sich dann die Tauwassermengen und die verdunstende Wassermengen berechnen.

Werden trotz Tauwasserausfall folgende Bedingungen erfüllt, kann der gewählte Bauteilaufbau verwendet werden (Tauwasserausfallbewertung).

Sprechertext

Die Forderung an das Bauteil ist erfüllt, wenn unter anderem in der Verdunstungsphase, welche einen Zeitraum von 2160 Stunden umfasst, das angefallene Tauwasser in der Tauwasserperiode, 1440 Stunden, wieder austrocknet.