Schornstein Abgasanlage

Die bei der Verbrennung entstandenen Abgase müssen aus dem Gebäude geleitet werden. Dies kann, je nach Feuerungsart mit einem Schornstein oder einer Abgasleitung geschehen.

Schornsteine müssen gegen Rußbrände beständig sein und in Gebäuden der Feuerwiderstandsklasse F90 entsprechen.

In Schornsteinen werden die Abgase durch den Dichteunterschied zwischen Abgas und Umgebungsluft (wirksame Schornsteinhöhe) abgeführt (thermischer Auftrieb).

Rechtliche Grundlagen:
Der Aufbau von Schornsteinen muss der DIN 18160 entsprechen.

Die Berechnung von Schornsteinabmessungen ist in der DIN 4705 festgelegt. Abgasanlagen sind nach ihrer Temperaturbeständigkeit in drei Gruppen eingeteilt:
  • A: zulässige Abgastemp. max. 80°C
  • B: zulässige Abgastemp. über 80°C bis 120°C
  • C: zulässige Abgastemp. über 120°C bis 160°C

Sprechertext

Bei jeder Verbrennung entsteht nicht nur die gewünschte Wärme, sondern auch schädliche Abgase. Durch den Schornstein bzw. die Abgasanlage werden diese Abgase ins Freie abgeführt. Beim Naturzug werden die Dichteunterschiede zwischen warmer und kalter Luftsäule wirksam. Bei der Brennwertnutzung sind die Abgase jedoch so kalt, dass sie mit Hilfe eines Abgasgebläses abtransportiert werden müssen.