Gebäudeenergieberater
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Inhalt
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TA Solarthermie
TEST – Aufgabe Lüftungstechnik 13
Welche brandschutztechnischen Anforderungen werden in den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschrieben?
Antworten
Lüftungsanlagen müssen betriebs- und brandsicher sein.
Generell gilt: Lüftungsleitungen sowie ihre Verkleidungen und Dämmschichten müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Ausnahme: In Wohnungen dürfen Luftleitungen auch aus brennbaren Materialien bestehen.
Bei mehr als 2 Vollgeschossen müssen Lüftungsleitungen, die die Geschossdecke durchdringen, mit Brandschutzklappen oder Deckenbrandschotts ausgestattet werden.
Die erforderliche Feuerwiderstandsdauer von Lüftungsleitungen und Brandschutzklappen ist abhängig von der Art, Geschosszahl und Höhe eines Gebäudes.
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Aufgabe Lüftungstechnik 13
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