Überströmöffnungen

Jeder zu entlüftende innenliegende Raum ohne Fenster muss gemäß DIN 18017 Teil 3 eine nichtverschließbare Überströmöffnung mit mind. 150cm² freiem Querschnitt aufweisen.

Dies ist auch für Überströmöffnungen in Räumen mit Fenstern bis zu einem Überström-Volumenstrom von etwa 150m³/h ausreichend. Bei größeren Volumenströme muss entweder ein zweites Gitter oder eines mit einem größeren freien Querschnitt eingesetzt werden.

Die Überströmöffnung kann durch handelsübliche Wand- oder Türeinbaugitter durch eine Kürzung des Türblattes um etwa 1-2 cm erreicht werden. Bei hellen oder empfindlichen Teppichen ist dem Lüftungsgitter Vorzug zu geben.

Sprechertext

In unserem Projektierungsbeispiel dient der Flur als Überströmzone. Jede Innentür muss daher mit einem Überströmgitter ausgestattet werden.