Gebäudeenergieberater
Gebäudeenergieberater
Inhalt
Bauwerk & Baustofftechnik
Baukonstruktion
Wärmeschutz
Feuchteschutz
Schallschutz
Grundlagen Schallschutz
Schallschutzarten
Lärmquellen
Brandschutz
EnEV
Grundlagen Energietechnik
Heizungstechnik
Lüftungstechnik
TA Solarthermie
TEST – Aufgabe Schallschutz 06
Überprüfen Sie die Vorgehensweise bei der Ermittlung des Bewerteten Schalldämmmaßes oder des Bewerteten Trittschallpegels.
Antworten
Zuerst wird vor Ort oder im Prüfstand nach einem klar definierten Messaufbau eine Messkurve erstellt.
Jede einzelne Messung einer Messreihe gilt nur für eine ganz bestimmte Frequenz, berücksichtigt werden nur Terzfrequenzen.
Anschließend wird die jeweilige Bewertungskurve solange horizontal verschoben bis bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Beim bewerteten Schalldämmmaß werden die Unterschreitungen addiert und durch die Terzfrequenzen dividiert, bis sich eine mittlere Unterschreitung von 2 dB ergibt.
Hingegen werden bei der Ermittlung des bewerteten Trittschallpegels die Überschreitungen der Messkurve zur Bewertungskurve aufaddiert und über die Terzfrequenzen gemittelt.
Die gewünschte Einzahlangabe, Schalldämmmaß oder Trittschallpegel, kann jetzt an der verschobenen Bewertungskurve bei 1000 Hz abgelesen werden.
Überprüfen
Abbrechen
Aufgabe Schallschutz 06
Aufgabe Schallschutz 05
Aufgabe Schallschutz 06
2/2
Achtung!
Sie müssen JavaScript aktivieren um diese Seite korrekt nutzen zu können.