Zusammenfassung

Im Schallschutz unterscheidet man Primär- und Sekundärmaßnahmen. Sekundärmaßnahmen sind vor allem im Bauwesen von Bedeutung, da sie die Schallübertragung verhindern sollen.
Maßnahmen zur Schallabsorption und Schalldämmung unterscheiden sich ganz wesentlich, und sind deshalb nicht zu verwechseln.
Bei der Ermittlung von Störgeräuschen muss geklärt werden ob es sich dabei um Luft- oder Körperschallanregung handelt.
Die Ermittlung des Luftschalldämmmaßes erfolgt über einen speziellen Versuchsaufbau. Dabei wird ermittelt wie viel Schall durch ein trennendes Bauteil übertragen wird.
Das Bewertete Schalldämmmaß ist eine Einzahlangabe und gibt die Güte eines Bauteils an. Bei der Ermittlung wird auf eine Bewertungskurve zurückgegriffen.
Neben der Direktübertragung durch ein Bauteil existieren mehrere Arten der Längsleitung, in manchen Fällen kann diese Art der Übertragung maßgebend für den Schallschutz sein.
Die Übertragung von Luft- und Körperschall kann nicht völlig getrennt betrachtet werden da sie sich teilweise bedingen (Ursache-Wirkung).
Der bewertete Normtrittschallpegel wird ähnlich wie das bewertete Schalldämmmaß ermittelt. In diesem Fall sind jedoch die Überschreitungen der Messkurve zur verschobenen Bewertungskurve maßgebend.