| Im Schallschutz unterscheidet man Primär- und Sekundärmaßnahmen. Sekundärmaßnahmen sind vor allem im Bauwesen von Bedeutung, da sie die Schallübertragung verhindern sollen. |
| Maßnahmen zur Schallabsorption und Schalldämmung unterscheiden sich ganz wesentlich, und sind deshalb nicht zu verwechseln. |
| Bei der Ermittlung von Störgeräuschen muss geklärt werden ob es sich dabei um Luft- oder Körperschallanregung handelt. |
| Die Ermittlung des Luftschalldämmmaßes erfolgt über einen speziellen Versuchsaufbau. Dabei wird ermittelt wie viel Schall durch ein trennendes Bauteil übertragen wird. |
| Das Bewertete Schalldämmmaß ist eine Einzahlangabe und gibt die Güte eines Bauteils an. Bei der Ermittlung wird auf eine Bewertungskurve zurückgegriffen. |
| Neben der Direktübertragung durch ein Bauteil existieren mehrere Arten der Längsleitung, in manchen Fällen kann diese Art der Übertragung maßgebend für den Schallschutz sein. |
| Die Übertragung von Luft- und Körperschall kann nicht völlig getrennt betrachtet werden da sie sich teilweise bedingen (Ursache-Wirkung). |
| Der bewertete Normtrittschallpegel wird ähnlich wie das bewertete Schalldämmmaß ermittelt. In diesem Fall sind jedoch die Überschreitungen der Messkurve zur verschobenen Bewertungskurve maßgebend. |