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Überströmöffnungen

Jeder zu entlüftende innenliegende Raum ohne Fenster muss gemäß DIN 18017 Teil 3 eine nichtverschließbare Überströmöffnung mit mind. 150cm² freiem Querschnitt aufweisen.

Dies ist auch für Überströmöffnungen in Räumen mit Fenstern bis zu einem Überström-Volumenstrom von etwa 150m³/h ausreichend. Bei größeren Volumenströme muss entweder ein zweites Gitter oder eines mit einem größeren freien Querschnitt eingesetzt werden.

Die Überströmöffnung kann durch handelsübliche Wand- oder Türeinbaugitter durch eine Kürzung des Türblattes um etwa 1-2 cm erreicht werden. Bei hellen oder empfindlichen Teppichen ist dem Lüftungsgitter Vorzug zu geben.
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In unserem Projektierungsbeispiel dient der Flur als Überströmzone. Jede Innentür muss daher mit einem Überströmgitter ausgestattet werden.