Absturzsicherungen, Auffangeinrichtungen

Bei Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen wird gegen das Abstürzen eine Absturzsicherung durch Seitenschutz bzw. Absperrungen gefordert.

Merke:
? Absturzsicherungen sind erforderlich bei mehr als 3m Absturzhöhe von Dächern.

Wenn aus arbeitstechnischen Gründen, z.B. bei Arbeiten an der Absturzkante, kein Seitenschutz verwendet werden kann, müssen stattdessen Fanggerüste oder Auffangnetze angebracht werden, die ein Auffangen abstürzender Personen gewährleisten.

Merke:
Der Höhenunterschied zwischen Absturzkante
? und Dachfanggerüst darf nicht mehr als 1,50m und
? bei Auffangnetzen nicht mehr als 6,00m betragen.

Sprechertext

Fanggerüste bzw. Fangnetze dürfen als Absturzsicherung nur verwendet werden, wenn sich ein Seitenschutz aus arbeitstechnischen Gründen nicht verwenden lässt.