Kleingerüste und fahrbare Arbeitsbühnen

Für den sicheren Betrieb von Gerüsten sind folgende Punkte zu beachten:

? Die Herstellervorschriften
? Zulässige Belastung
? Ab 60cm Belaghöhe muss ein Aufstieg vorhanden sein
? Ab 2m Belaghöhe ist ein dreiteiliger Seitenschutz erforderlich.


Bei fahrbaren Arbeitsbühnen ist folgendes zu beachten:

? Verfahren nur ohne Personen
? Im Stand Fahrrollen durch Bremshebel festsetzen
? Max. Belaghöhe 8m
? Aufstiege müssen innen vorhanden sein
? Das zulässige Breiten - Höhenverhältnis darf 1:3 nicht überschreiten

Sprechertext

Werden Photovoltaikanlagen an Fassaden angebracht, so werden diese Arbeiten in der Regel von Kleingerüsten und Arbeitsbühnen vorgenommen. Die von Kleingerüsten oder Arbeitsbühnen ausgehende Gefahr liegt in der mangelnden Stabilität oder in der Umsturzgefährdung beim Verfahren. Um bei Fahrgerüsten vorschriftsmäßige Standsicherheit zu erreichen, müssen bei verschiedenen Einsatzvarianten Ausleger angebracht werden. Häufig sind Wandabstützungen bzw. Verankerungen erforderlich. Beim Verfahren dürfen keine Personen oder lose Gegenstände auf dem Gerüst sein.