Blitzschutz

Die gute Nachricht zum Anfang: Photovoltaik-Anlagen erhöhen das Blitzeinschlagrisiko (im Normalfall) nicht. Deshalb ist es nicht erforderlich, nur wegen einer PV-Anlage, einen Blitzschutz nachzurüsten. Ist jedoch eine Blitzschutzanlage vorhanden oder bei einem Neubau zwingend vorgeschrieben, muss die PV-Anlage in das Blitzschutzkonzept eingebunden werden.

 

Will man seine Anlage jedoch versichern, dann hat man sich bei Anlagen > 10kWp trotzdem mit Blitz- und Überspannungsschutz zu beschäftigen, denn der Verband der Schadensversicherer (VdS) fordert genau dies.

 

Um ein Gebäude, seine Bewohner, das Inventar und die PV-Anlage zu schützen, ist es sinnvoll einen äußeren und einen inneren Blitzschutz zu installieren d.h. ein Blitzschutzsystem aufzubauen.

 

Der äußere Blitzschutz soll vor einem direkten Blitzeinschlag schützen, indem er den Blitz einfängt und sicher ins Erdreich ableitet.

 

Die Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Blitzstromes und seiner elektrischen und magnetischen Felder auf metallene Installationen und elektrische Anlagen an bzw. in baulichen Anlagen/Gebäude nennt man inneren Blitzschutz.

 

Die Zahl von direkten Blitzschlägen ist zwar wesentlich seltener als die Auswirkungen in Gebäuden, jedoch ist das Schadensausmaß erheblich größer. Durch direkte Blitzschläge entstehen z.B. Brände und Explosionen.

 

Seit Oktober 2011 ist die Blitzschutznorm Edition 2 der DIN EN 62305 (VDE 0185-305) mit den Teilen 1 - 4 gültig.

Einen Leitfaden finden Sie unter: http://www.vde.com/de/ausschuesse/blitzschutz/publ/fkr/documents/abb_mb15_leitfaden.pdf (Stand 05/2013).