Inbetriebnahme durch Anlagenerrichter
Jede Anlage muss vor Inbetriebnahme nach VDE 0100 Teil 610 und UVV VBG 4 geprüft werden.
Die Prüfungen gelten zunächst der Sicherstellung des Schutzes von Personen und Sachen. Darüber hinaus dient die Erstinbetriebnahme als Nachweis der Funktionsfähigkeit und der Betriebssicherheit gegenüber dem Betreiber.
Üblicherweise erfolgt die erste Inbetriebnahme durch Zuschalten der Modul-Gleichspannung auf den Wechselrichter.
Danach wird die Verbindung zum Wechselstrom-Netz geschlossen und die Anlage nimmt den Einspeisebetrieb auf. Hier sind die jeweiligen Vorgaben der Hersteller der Wechselrichter zu berücksichtigen.
Die Prüfungen gelten zunächst der Sicherstellung des Schutzes von Personen und Sachen. Darüber hinaus dient die Erstinbetriebnahme als Nachweis der Funktionsfähigkeit und der Betriebssicherheit gegenüber dem Betreiber.
Üblicherweise erfolgt die erste Inbetriebnahme durch Zuschalten der Modul-Gleichspannung auf den Wechselrichter.
Danach wird die Verbindung zum Wechselstrom-Netz geschlossen und die Anlage nimmt den Einspeisebetrieb auf. Hier sind die jeweiligen Vorgaben der Hersteller der Wechselrichter zu berücksichtigen.
Sprechertext
Vor der offiziellen Inbetriebsetzung im Beisein eines Vertreters des Energieversorgungsunternehmens empfiehlt es sich, eine erste Inbetriebnahme durch den Anlagenerrichter durchzuführen. Dazu werden alle relevanten Anlagedaten aufgenommen, gemessen und protokolliert. Dann wird die funktionsfähige Anlage erstmals auf das öffentliche Netz aufgeschaltet. Dies geschieht durch die Zuschaltung der Gleichspannung mittels DC-Hauptschalter und der Wechselspannung durch den Leitungsschutzschalter.