Warum netzgekoppelte PV-Anlagen?

In den hoch entwickelten Industrieländern ist i.d.R. eine sehr gute Stromnetz-Infrastruktur vorhanden und nahezu jeder besitzt einen Zugang zu einem öffentlichen Versorgungsnetz. 

 

Um jedoch auch in den Industrieländern die Stromversorgung auf regenerativen Energien umstellen, sind Anreize notwendig. Das hat die Bundesregierung mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gemacht: Photovoltaik-Strom, der ins Netz eingespeist wird, wird besonders vergütet.

 

Bei der Netzkopplung sind zwei grundsätzliche Varianten möglich:

  1. Der gesamte Photovoltaik-Strom wird ins Netz eingespeist
  2. Der selbsterzeugte Strom wird vorrangig im eigenen Haus, verbraucht und nur ein möglicher Überschuss wird eingespeist

In beiden Fällen bezieht der Anlagenbetreiber nach wie vor Strom aus dem Netz für seine Verbraucher. In der ersten Variante tut er das wie jeder „Nicht-Photovoltaik-Anlagenbetreiber“.  Bei Variante 2 tut er es, wenn sein Bedarf höher ist als seine Erzeugung. Wenn mit dem Netz als „Versorgungssicherheit“ gerechnet werden kann, hat der Anlagenbetrieber KEINEN Komfortverlust und die Photovoltaik-Anlage muss nicht nach den Verbrauchern und deren Bedarf ausgelegt werden. Es können andere Faktoren entscheiden: Investitionssumme, Dachfläche, Ästektik, Rendite, technisches Optimum, Unabhängigkeit von Stromversorgern und -preisen,…. Das bringt eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich, allerdings müssen bei Netzkopplung auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und die Anschlussbedingungen der Netzbetreiber (TAB) eingehalten werden.

Sprechertext

Bei einer netzgekoppelten Photovoltaik-Anlage befindet sich die Anlage im sogenannten Netzparallelbetrieb. Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß entsprechend der Verschaltung im Zählerplatz sowohl die Solaranlage, als auch das öffentliche Netz die Lieferung von elektrischer Energie übernehmen können. Dies kann durchaus auch zeitgleich auftreten.