Standortanalyse Netzanschluss
Soll eine Anlage auf ein bestehendes Gebäude gebaut werden, ist der Netzanschluss vorhanden. Nach dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt für Anlagen bis 30 kWp ein bereits bestehender Netzanschluss an das Grundstück für die Netzeinspeisung als ausreichend.
Bei Anlagen > 30 kWp muss eine Einspeisezusage vom zuständigen Energieversorger (EVU) eingeholt werden. Eine Einspeisezusage wird erteilt, nachdem vom EVU eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Damit ermittelt der Netzbetreiber den technisch und wirtschaftlich besten Verknüpfungspunkt zwischen der Anlage und dem Versorgungsnetz. Die Kosten eines eventuell notwendigen Netzausbaus können vom Netzbetreiber anteilig auf den Anlagenbetreiber umlegt werden.
Ist kein Netzanschluss vorhanden, dann sollte vorab geklärt sein, wie die Anlage gebaut werden muss, damit sie die Einspeisevergütung des EEG bekommt.
Dann muss ein Netzanschluss beim Netzbetreiber beantragt werden.
Grundsätzlich gibt der Energieversorger Auskunft über das Vorgehen und die Vorschriften für den Netzanschluss.
Unser Beispiel hat als Einfamilienhaus einen Netzanschluss über den eingespeist werden kann, da die Anlagen sicher unter 30 kWp bleibt.