Zusammenfassung

Grundsätzlich sind zwei voneinander unabhängige Rettungswege erforderlich. Die einzige Ausahme besteht, wenn der erste Rettungsweg als Sicherheitstreppenraum ausgebildet wurde.
Für Sicherheitstreppenräume gelten besondere Anforderungen.
Die Abschottungswirkung kann nur gewährleistet werden, wenn Öffnungen wie Türen und Klappen ebenfalls den Anforderungen entsprechen.
Feuerschutztüren dürfen nicht mit Rauchschutztüren gleichgestellt werden.
Bei richtiger Bemessung von Holzkonstruktionen übernimmt der unverbrannte Kern die gesamte Lastabtragung.
Hitze und Rauch sind die überwiegenden Gründe für einen gescheiterten Rettungsversuch.
Löschmaßnahmen müssen so früh wie möglich einsetzen um einen Erfolg zu erzielen.
Treppen und Unterdecken in Fluchtwegen müssen besondere Bedingungen erfüllen.