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Brandabschnitte
Brandabschnitte

  • Gebäude werden in Brandabschnitte eingeteilt, um die Ausbreitung von Feuer im Gebäude oder auf benachbarte Gebäude im Brandfall zu verhindern.
  • Brandabschnitte können vertikal (Wände) und auch horizontal (Decken) begrenzt ausgebildet werden.
  • Die Trennwände oder Decken zwischen einzelnen Brandabschnitten werden Brandwände genannt.
  • Die Einteilung von Brandabschnitten ist abhängig von der Gebäudelänge und Gebäudefläche. Grundsätzlich darf ein Brandabschnitt eines Gebäudes eine Länge von max. 40 m bzw. eine Fläche pro Geschoss von 1600 m2 (=40x40 m) aufweisen.