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Sollte von der zuständigen Versicherung die Auflage kommen, dass eine VdS gerechte Brandmeldeanlage errichtet werden soll, muss der VdS zugelassene Betrieb mit dem Betreiber der Anlage, den Überwachungsumfang bezüglich der Vorschriften und Normen sowie der Bauauflagen und sonstiger besonderer Bedingungen festlegen. Nach Sammlung und Auswertung dieser Informationen werden der Zentralenplan sowie Lagepläne und Kabelpläne entworfen.

Der Zentralenplan der BMA beinhaltet die Ausbaustufe der Zentrale, sowie die Programmierung und Verbindungen zu anderen Geräten, wie Ansteuerung für Löschanlagen sowie Wählgeräte und Sondereinbauten. Die Lagepläne beinhalten die Anzahl, die Positionierung sowie die Nummerierung von Meldern, Verteilern und Parallelanzeigen, sowie Alarmgebern usw.. Die Kabelpläne beinhalten ein Blockschaltbild als Übersichtsplan und Informationen über Kabelarten, Kabellängen und Kabelwege. Diese Bauunterlagen und Objektdaten dienen als Grundlage für die Termin- und Materialplanung, und damit der Errichtung der Brandmeldeanlage.

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