|
| Brandschutztür |
| Brandschutztüren sind Brandschutzabschlüsse, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen müssen und im geschlossenem Zustand den Übergang von Feuer und Rauch in einem, der geforderten Feuerwiderstandsklasse entsprechenden Zeitraum verhindern müssen.
Brandschutztüren werden als Metallelemente in den Feuerwiderstandsklassen T 30 (Feuerhemmend) bis hin zu T 90 angeboten. |
|
| |