Festigkeiten

Beton wird in 7 Festigkeitsklassen eingeteilt. Welcher Beton auf der Baustelle eingebaut werden muss, bestimmt der Statiker. Im Leistungsverzeichnis und in den Ausführungszeichnungen sind die Festigkeitsklassen angegeben. Bei der Einteilung in Festigkeitsklassen unterscheidet man die Nennfestigkeit und die Serienfestigkeit. In der DIN 1045 wird die Festigkeitsklasse als Nennfestigkeit definiert. Unter Nennfestigkeit wird die minimale Druckfestigkeit jedes einzelnen Prüfkörpers verstanden. Hingegen muss die mittlere Druckfestigkeit einer Prüfserie mindestens der Serienfestigkeit entsprechen.

Neben diesen 7 Festigkeitsklassen existiert eine weitere Unterteilung der Betone in Betongruppen B I und B II. In diesen Gruppen werden die Betone in betontechnologischen Schwierigkeitsgraden unterteilt. Für Baustellen auf denen Betone der Gruppe B II verarbeitet werden, ist eine Eigen- und eine Fremdüberwachung vorgeschrieben. Das Bauunternehmen muss dazu eine ständige Betonprüfstelle zur Eigenüberwachung unterhalten oder in Auftrag geben. Der Leiter dieser Überwachungsstelle muss eine besondere Prüfung (E-Schein) abgelegt haben.

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Sprechertext

Transportbetonwerke unterliegen grundsätzlich einer Eigen- und Fremdüberwachung und dürfen somit Betone aller Festigkeitsklassen sowie Betone mit besonderen Eigenschaften herstellen. Eine Fremdüberwachung wird durch eine anerkannte Baustoffüberwachungsgemeinschaft oder durch eine anerkannte Prüfstelle F durchgeführt. Aufgabe dieser Fremdüberwachung ist die Überprüfung der Eigenüberwachung im Auftrag des Staates.