Baustoffklasse-B

Die Baustoffe der Klasse B werden nach den Kriterien des Entstehungsbrandes hinsichtlich der Entflammbarkeit und der Flammenausbreitungsgeschwindigkeit beurteilt.

Baustoffe der Klasse B 1 lassen sich nur durch größere Zündquellen zum Entflammen oder zu einer thermischen Reaktion bringen. Die Flammenausbreitung ist trotz thermischer Vorbelastung stark begrenzt, bei Wegnahme der Zündquelle verlöscht der Baustoff nach kurzer Zeit. Der schwer entflammbare Baustoff brennt selbst nur in unmittelbarer Nähe des Primärbrandes. Als Beanspruchungsmodell wird eine Beflammung gewählt, die einem in Brand geratenem Papierkorb entspricht.

Baustoffe der Klasse B 2 lassen sich zwar durch kleine Zündquellen entflammen, die Flammenausbreitung ist ohne weitere Wärmezufuhr jedoch gering, meistens aber begrenzt (selbstverlöschend). Als Beanspruchungsmodell dient eine einer Streichholzflamme nachempfundene Gasflamme, mit der eine senkrecht aufgehängte Probe an der unteren Kante oder ggf. auch auf der Fläche beansprucht wird.

Sprechertext

Baustoffe der Klasse B 3 lassen sich mit kleinen Zündquellen entflammen und brennen ohne weitere Wärmezufuhr mit gleichbleibender oder steigender Geschwindigkeit ab. Da diese Baustoffe an der Entstehung eines Brandes primär mitwirken können ist ihre Verwendung im Bauwesen grundsätzlich verboten.