Sonderbauteile

Neben den tragenden Bauteilen existieren eine Reihe von Sonderbauteilen an die ebenfalls Brandschutzanforderungen gestellt werden.

Brandwände sind Bauteile zur Sicherung von Brandabschnitten. Sie müssen feuerbeständig und aus nicht brennbaren Baustoffen (F90-A) hergestellt sein. Nichtragende Außenwände müssen unterhalb der Hochhausgrenze mindestens W 30 erfüllen. Für Brandschutzabschlüsse in feuerbeständigen Trennwänden ist die Widerstandsklasse T 30 ausreichend. Brandschutzverglasungen müssen unterschieden werden in strahlungsdurchlässige (G) und strahlungsundurchlässige (F) Verglasungen. Sie bilden immer eine Einheit aus Gläsern, Rahmen einschließlich der Dichtung.

Sprechertext

Die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen wird durch festgelegte Buchstaben und durch die Angabe der Feuerwiderstandsdauer in Minuten angegeben. Für die jeweilige Bauteilart bzw. für alle Sonderbauteile wird ein separater Buchstabe verwendet.