Abschottungsprinzip

Der wesentlichste Bestandteil des Brandsicherheitskonzeptes kann mit dem Wort „Abschottung“ umschrieben werden. Mit dieser Maßnahme soll dafür gesorgt werden, dass ein Brand auf einem möglichst kleinem Raum beschränkt bleibt.

Der erste Brandabschnitt ist die Nutzungseinheit, im Wohnungsbau also die Wohnung selbst, die durch raumabschließende Bauteile begrenzt wird.Zumindest aber soll der Brand auf das Gebäude selbst begrenzt bleiben. Aus diesem Grund wird es manchmal erforderlich Brandwände zwischen Gebäuden anzuordnen, wenn der Abstand zueinander nicht ausreichend ist. An Brandwände werden jedoch relativ hohe Anforderungen gestellt, da sie auch bei einem Vollbrand über längere Zeit Widerstand leisten müssen.

Bei großen Gebäuden verlangen darüber hinaus auch die Landesbauordnungen die Unterteilung des Gebäudes in Brandabschnitte.

Sprechertext

Das Abschottungsprinzip kann allerdings nur dann voll wirksam werden, wenn auch die für die Nutzung notwendigen Öffnungen wie Türen und Klappen dementsprechend geschlossen werden. Ein großer Schwachpunkt beim Brandschutz sind ebenfalls die für die Installation notwendigen Rohr- und Kabeldurchführungen, welche gesondert abgedichtet werden müssen.