Keller

Müssen eigentlich auch Kellerwände und Kellerdecken gedämmt werden?

Werden die Kellerräume nicht oder selten beheizt, müssen die Wände und Decken zu den beheizten Räumen gedämmt werden.

Gebäude ohne Keller sollten mit einer Fußbodendämmung ausgestattet sein. Die Kellerdämmung kann auf der kalten oder auf der warmen Seite durchgeführt werden. Eine ungedämmte Kellerdecke hat einen U-Wert von ca. 1 W/(m²K).

Eine fachgerechte Dämmung reduziert diesen Wert auf ein Drittel. Feuchtebrücken (aufsteigende Erdfeuchte) müssen vermieden werden.

Sprechertext

Je nachdem, ob der Keller beheizt, teilweise beheizt oder gar nicht beheizt wird, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Dämmung.