Vorgaben der EnEV

Die EnEV fordert eine Berechnung des Jahres-Heizenergiebedarf und den dafür benötigten Jahres-Primärenergiebedarf. Im Vergleich zur früheren WSVO ’95 sind bei dieser erweiterten Bilanzierung zusätzlich zu berücksichtigen:

  • der Wärmebedarf für die Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden,
  • die Verluste der Anlagentechnik bei der Wärmebereitstellung,
  • der elektrische Hilfsenergiebedarf der Anlagentechnik
  • die energetischen Auswirkungen von mechanisch betriebenen Lüftungsanlagen,
  • die anlagentechnisch genutzte regenerative Wärme
  • die Verluste, die außerhalb des Gebäudes für die Förderung, die Umwandlung und den Transport der zu liefernden Energie (Öl, Gas, Strom) auftreten.


EnEV.pdf

Sprechertext

Für den Gebäudebestand sieht die EnEV neue Nachrüstverpflichtungen zur Senkung des Heizenergieverbrauchs und verschärfte energetische Anforderungen an bestimmte Modernisierungsmaßnahmen vor. Die Tabelle gibt einen Überblick über die entsprechenden Anforderungen.