Anforderungen an Lüftungsanlagen

Veränderte, moderne Gebäudestrukturen haben Einfluss auf die Lüftungsanforderungen.

Zur Einhaltung neuer Verordnungen, wie die Energieeinsparverordnung, müssen die Gebäude heute zunehmend wärme- und stoffdichter ausgeführt werden. Dies verhindert einen natürlichen Luftwechsel wie er z.B. beim Altbau über Fensterfugen stattfindet.

Der hygienisch und bauphysikalisch notwendige Luftaustausch muss aber trotzdem gewährleistet werden. Gefordert wird heute ein Mindestluftwechsel von 0,6 bis 0,8 pro Stunde bezogen auf das Raumvolumen. Dies bedeuted, dass die Raumluft spätestens alle 2 Stunden durch Außenluft erneuert werden sollte.

Mediziner und Allergieforscher raten sogar zu einem Außenluftwechsel von 1 bis 1,5 mal pro Stunde.