Korrekturwerte zum Schalldämmmaß
Die erforderlichen Schalldämmmaße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der Gesamtfläche des betroffenen Außenbauteils eines Raumes S(W + F) (Wand + Fenster) zur Grundfläche des Raumes SG(Grundfläche), entweder zu erhöhen oder zu reduzieren.
Für Wohngebäude mit üblichen Raumhöhen von etwa 2,50 m und Raumtiefen von etwa 4,50 m oder mehr, darf ohne besonderen Nachweis ein Korrekturwert von -2 dB herangezogen werden.
Für Wohngebäude mit üblichen Raumhöhen von etwa 2,50 m und Raumtiefen von etwa 4,50 m oder mehr, darf ohne besonderen Nachweis ein Korrekturwert von -2 dB herangezogen werden.
Sprechertext
Ist das Verhältnis des betroffenen Außenbauteils zur Grundfläche des Raumes relativ groß, wird die Anforderung an das resultierende Schalldämmmaß erhöht. Ist jedoch nur eine geringe Außenfläche betroffen, erkennbar an dem kleinen Verhältniswert, können die Anforderungen sogar reduziert werden.