Straßenverkehr
Bei Verkehrslärm ist der maßgebende Außenlärmpegel im wesentlichen von der Verkehrsbelastung, dem Abstand zur Straße und der Bebauung abhängig.
Sofern für die Einstufung in Lärmpegelbereiche keine anderen Festlegungen, wie
Verschiedene Randbedingungen rechtfertigen die Anrechnung bestimmter Zu- und Abschläge.
Sofern für die Einstufung in Lärmpegelbereiche keine anderen Festlegungen, wie
- gesetzliche Vorschriften,
- Verwaltungsvorschriften,
- Bebauungspläne und
- Lärmkarten
Verschiedene Randbedingungen rechtfertigen die Anrechnung bestimmter Zu- und Abschläge.
Sprechertext
Für die Fälle, in denen das Nomogramm nicht anwendbar ist, können die Pegel aber auch ortspezifisch berechnet oder gemessen werden. Bei Berechnungen sind die Beurteilungspegel für den Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) zu bestimmen wobei zu den errechneten Werten 3 dB(A) zu addieren sind.