Straßenverkehr

Bei Verkehrslärm ist der maßgebende Außenlärmpegel im wesentlichen von der Verkehrsbelastung, dem Abstand zur Straße und der Bebauung abhängig.

Sofern für die Einstufung in Lärmpegelbereiche keine anderen Festlegungen, wie
  • gesetzliche Vorschriften,
  • Verwaltungsvorschriften,
  • Bebauungspläne und
  • Lärmkarten
maßgebend sind, ist der aus dem Nomogramm ermittelte Mittelungspegel mit den beschriebenen Zu- und Abschlägen zugrunde zu legen.

Verschiedene Randbedingungen rechtfertigen die Anrechnung bestimmter Zu- und Abschläge.

Sprechertext

Für die Fälle, in denen das Nomogramm nicht anwendbar ist, können die Pegel aber auch ortspezifisch berechnet oder gemessen werden. Bei Berechnungen sind die Beurteilungspegel für den Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) zu bestimmen wobei zu den errechneten Werten 3 dB(A) zu addieren sind.