Bewerteter-Normtrittschallpegel

Aus den Einzelwerten des Trittschallpegels in Abhängigkeit von der Frequenz wird wie beim Luftschallschutz eine Gesamtbeurteilung in Form eines einzelnen Zahlenwertes gebildet.

Eine Bewertungskurve wird ähnlich wie beim bewerteten Schalldämmmaß solange verschoben, bis in diesem Fall die mittlere Überschreitung durch die Messkurve im Mittel 2 dB beträgt. Der y-Wert der verschobenen Bezugskurve bei 500 Hz ist dann die maßgebende Einzahlangabe. Genannt wird dieser Wert bewerteter Normtrittschallpegel. Er beschreibt die Trittschalldämmung gebrauchsfertiger Decken, das bedeutet Rohdecke einschließlich der Deckenauflage z.B. schwimmender Estrich, und falls vorhanden des Teppichbodens.

Synonym zum Schalldämmmaß oder bewerteten Schalldämmmaß unterscheidet man beim Normtrittschallpegel oder beim bewerteten Normtrittschallpegel ebenfalls, ob die Flankenwegübertragung bei der Ermittlung berücksichtigt wurde. Bei Größen, welche mit einem Apostroph „´“ gekennzeichnet sind, wurde diese Art der Übertragung berücksichtigt.

Sprechertext

Neben dem bewerteten Normtrittschallpegel kann das Dämmverhalten von Decken auch über das Trittschallschutzmaß, abgekürzt TSM, angegeben werden. Die Umrechnung erfolgt in der Art, dass von 63 Dezibel der bewertete Normtrittschallpegel abgezogen wird. Aus diesem Grund kann das Trittschallschutzmaß auch negative Werte annehmen.