Bevor ein Rohrdurchmesser ermittelt werden kann, muß der für die Berechnung nötige Volumenstrom (Berechnungsdurchfluß) festgestellt werden. Für den weiteren Berechnungsweg werden Entnahmearmaturen mit Einzelentnahme kleiner 0,5 l/s oder größer 0,5 l/s unterschieden.
Der Berechnungsdurchfluß ist ein für den Berechnungsgang benötigter, angenommener Entnahmearmaturendurchfluß. Er sagt aus, wieviel Wasser pro Zeiteinheit durch die zu berechnende Trinkwasserleitung fließen muß. Richtwerte mit genügender Genauigkeit können aus der DIN 1988 Teil 3 entnommen werden. Falls vorhanden können auch die exakten Angaben der Armaturenhersteller verwendet werden.