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Lernziele

In dieser Lektion erfahren Sie, wie der öffentliche Auftraggeber Handwerksleistungen vergibt, welche Verfahrensregeln beachtet werden müssen und welche Spezialitäten sich in der Abwicklung für den Auftragnehmer ergeben.

Für den öffentlichen Auftraggeber gilt grundsätzlich, dass ab einem gewissen Schwellenwert (Auftragssumme) eine Ausschreibung nach den Vorgaben der VOB/A durchgeführt werden muss.

In diesem Kapitel werden die Unterschiede zwischen dem sogenannten offenen Verfahren (alte Begrifflichkeit: öffentliche Ausschreibung), nicht-offenen Verfahren (alte Begrifflichkeit: Beschränkte Ausschreibung) sowie dem Verhandlungsverfahren (alte Begrifflichkeit: Freihändige Vergabe) erläutert.

Zudem werden Ihnen einige Spezialitäten in der Abwicklung des Vertrages nahegebracht.
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