Arbeiten an aktiven Teilen

An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf nicht gearbeitet werden.

Ausnahme: Kann aus zwingenden Gründen der spannungsfreie Zustand nicht hergestellt werden, darf davon abgewichen werden,

wenn

  • durch die verwendeten Hilfsmittel oder Werkzeuge eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist und

  • die mit den Arbeiten betrauten Personen einen ausreichenden Schutz gegen eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogenbildung sicherstellen.

Die Ausnahmen gelten nur für Personen, die für diese Arbeiten fachlich geeignet sind und für diese Arbeiten beauftragt wurden.

Sprechertext

Beim anschließen der Photovoltaikmodule können gefährliche Körperdurchströmungen eine Gefahr darstellen. Die Abbildungen zeigen isolierte Werkzeuge, die eine gefahrlose Verdrahtung von berührungssicheren Steckern auf der gesamten Gleichstromseite gewährleisten sollen, sowie das anschließen der Kabel am PV-Generator-Anschlusskasten.