Einleitung

Die Berufsgenossenschaften haben dafür zu sorgen, dass die ihnen angeschlossenen Unternehmer und Versicherten Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und alle arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verhüten und vermeiden. Dafür erlassen sie Detailvorschriften in Form von Unfallverhütungsvorschriften.

Sprechertext

Die Unfallverhütungsvorschriften sind autonome Rechtsnormen, das heißt sie stehen auf der gleichen Stufe wie Verordnungen und sind rechtsverbindlich.
Ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften kann somit mit einer Geldbuße bestraft werden, ohne dass ein Schadensereignis eintritt.