Netzanschluss: Wechselrichter 1

Für den Anschluss des Wechselrichters an das öffentliche Netz des Energieversorgungsunternehmens sind bestimmte Auflagen zu erfüllen. Diese haben sich mit der zunehmenden Anzahl von PV-Anlagen an das öffentliche Netz in den letzten Jahren mehrfach geändert. D.h. es gibt PV-Anlagen mit sehr unterschiedlichen technischen Standards technisch richtig und legal am Netz. Die aktuellen verbindlichen Rahmenbedingungen sind geregelt in der neuen technischen Anwendungsregel VDE-AR-N 4105. Seit dem 01.01.2012 ist sie für PV-Anlagen verbindlich anzuwenden.

 

Weitere Auflagen sind durch das EEG, das Energiewirtschaftsgesetzt und die "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB)"gegeben.

  • Da unsere Beispielanlage im Stadtgebiet Stuttgart liegt, sind die Anschlussbedingungen der ENBW zu berücksichtigen. (Diese sind hier zu finden.)

Der Hersteller des Wechselrichters muss den Nachweis dieser Netzanschlussbedingungen sowie die Einhaltung von Auflagen durch eine Konformitätserklärung erbringen.