Netzanschluss: Wechselrichter 2

Photovoltaikanlagen müssen als Erzeugungsanlagen, wie andere Kraftwerke auch, am Netzmanagement teilnehmen. Sie haben folgende Vorgaben / Aufgaben:

    1. Einphasige Anlagen bzw. Phasenschieflast max. 4,6 kVA
    2. Bereitstellen von Blindleistung
    3. Begrenzung der Wirkleistung in Abhängigkeit der Netzfrequenz
    4. Dauerhafte oder steuerbare Wirkleistungsbegrenzung (Erzeugungsmanagement: dauerhaft auf 70% oder per Rundsteuerempfänger auf 100%, 60%, 30%, 0% der maximalen Wirkleistung)
    5. Dynamische Netzstützung

Unsere Beispielanlage, die neu installiert wird, muss mit ihren 9,8 kWp einen fest eingestellten Blindleistungswert von XX liefern (nachgefragt bei der ENBW Stuttgart Stand 23.05.2013). Aufgrund der Kosten für einen Rundsteuerempfänger von 249,65€ zzgl. MWSt hat sich der Bauherr für eine Leistungsreduzierung auf max. 70% der Wirkleistung entschieden