Auswahl des Batteriespeichers

Die Festlegung der Größe des Batteriespeichers ergibt sich nach der vom Betreiber gewünschten Systemautonomie. Dies bedeutet den vollen Funktionserhalt des Systems ohne zusätzlichen Energieeintrag z.B. zur Überbrückung von einstrahlungsarmen Zeiten.

Üblicherweise wird hier ein Zeitraum von 3 bis 4 Tagen angesetzt. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, daß einer Batterie zur Verlängerung Ihrer Lebensdauer nie die volle Nennkapazität entnommen werden kann. Die Abschaltung der Verbraucher durch den Laderegler erfolgt bei einer Entladetiefe von ca. 50 %.

Dies bedeutet, das für die Größe der Kapazität eines Batteriespeichers der Tagesbedarf mit der gewünschten Systemautonomie und dem Faktor 2 multipliziert werden muß, da ja immer nur die Hälfte der tatsächlichen Nennkapazität dem System zur Verfügung steht.

Sprechertext

Die Größe der Kapazität des Batteriespeicher ergibt sich nach der gewünschten Systemautonomie und der zulässigen Entladetiefe.
Die Art der Batterie wird bestimmt von der Art, der Verwendung und der gewünschten Lebensdauer des Speichers.
Werden Systeme mit 24 Volt-Gleichspannung eingesetzt, so sind bei Verwendung der üblichen 12 Volt-Blockbatterien auch nur ganzzahlige Vielfache möglich.
Die Reihenschaltung von jeweils zwei Batterien ergibt dann die gewünschte 24 Volt-Gleichspannung. Aufgrund der hohen Systemverluste ist bei der Festlegung der Batteriekapazität ein Sicherheitszuschlag von ca. 25 % zum errechneten Wert zu berücksichtigen.