Kellerdecken

In den meisten Fällen bietet die Kellerdecke wärmetechnisch den unteren Abschluss des beheizten Gebäudevolumens, da der Keller nicht beheizt wird.

Handelt es sich dabei um einen Neubau, werden meistens Wärmedämmung und Trittschalldämmung auf die tragende Konstruktion aufgebracht. Eine Trittschalldämmung wird zwar bei nicht beheizten / bewohnten Kellerräumen auch nicht gefordert, ist aber zu empfehlen, um die Schallübertragung zwischen nebeneinanderliegenden Räumen zu verringern. Eine zweite Möglichkeit im Neubau die wärmetechnischen Anforderungen zu erfüllen, liegt in der unterseitigen Dämmung z.B. als verlorene Schalung.

Im Altbau bleibt meist nur die Möglichkeit nachträgliche wärmetechnische Verbesserungen unterseitig anzubringen. Dabei werden Dämmplatten von unten an die Kellerdecke geklebt. Zu überprüfen bleibt jedoch, ob durch diese Maßnahme eine ausreichende Kellerhöhe verbleibt.

Sprechertext

Ist ein bestehendes Gebäude nicht unterkellert oder wird der Keller beheizt, z.B. bei einer Einliegerwohnung grenzt das trennende Bauteil gegen Erdreich.
In diesem Fall wäre nur eine oberseitige Dämmung möglich, was jedoch in den meisten Fällen zu größeren Schwierigkeiten im Innenausbau führt.