Solare Gewinne II

Bei der Ermittlung der Orientierung (gilt für beide Verfahren, QS und u eg, W ) ist eine Abweichung der Senkrechten auf die Fensterflächen von nicht mehr als 45° von der jeweiligen Himmelsrichtung zulässig. In Grenzfällen z.B. NO, SW usw. gilt stets der kleinere Wert.

Dachflächenfenstern mit einer Neigung größer 30° sind wie senkrechte Fenster zu behandeln. Fenster in Dachflächen mit einer Neigung kleiner als 30° sind wie Fenster mit Ij 225 kWh/m²a anzusetzen.

Sprechertext

Bei der Berechnung der solaren Gewinne über den Wärmedurchgangskoeffizienten sind negative Zahlenwerte denkbar. Das bedeutet, dass bei einem derartigen Fenster der Wärmegewinn, bezogen auf die Heizperiode, größer ist als der Wärmeverlust.